Feuerwehr Hetzerath

Verkehrsunfall

Verkehrsunfall


 

 
Rettung aus dem Unfallauto
Egal, ob Sie am Unfall direkt beteiligt sind oder nicht, wenn noch keine Rettungskräfte vor Ort sind ist anhalten Pflicht. Die Hilfspflicht besteht unabhängig davon, ob der Hilfspflichtige den Unfall selbst verursacht hat oder schuldlos ist. Hilfspflichtig ist deshalb auch ein Mitfahrer sowie ein zufällig vorbeikommender Passant.

Sichern Sie zu erst die Unfallstelle und waren Sie den nachfolgenden Verkehr:

  • Stellen Sie ihr Fahrzeug mit einem Abstand von ca. 20m ab. Schalten Sie die Warnblinkanlage und das Licht ein.
  • Ziehen Sie ihre Warnweste an (Warnwesten kosten nur ein paar Euro und sollten in keinem Auto fehlen)
  • Stellen Sie ein Warndreieck auf (innerorts 50m, außerorts 100m, Autobahnen 200m). Bei unübersichtlichen Stellen wie Kurven und Bergkuppen stellen Sie es davor auf. Besser zuweit als zu kurz.
  • Rufen Sie den Notruf 112 und leisten Sie Erste Hilfe
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